
allg. Informationen
Was Sie sonst noch interessieren könnte:
Kosten
- Transparente Kosten
- Unsere Angebote beinhalten sämtlich Kosten. Anfahrt, ggf. Hotel und Führerscheinerstellung sind bereits berücksichtigt.
- Die Preisbildung besteht aus Tagespauschalen und Teilnehmeranzahl.
Termine
- Wir bemühen uns Ihren Terminwünschen zu entsprechen.
Ein Termin gilt als vereinbart, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben
Wir schulen nach den gesetzlichen Vorgaben der staatlichen Berufgenossenschaften
- DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ - BGHM
- DGUV Regel 100-001
- DGUV Grundsatz 308-001 - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeuge
Voraussetzung zur Teilnahme:
Die Teilnehmer müssen *18 Jahre alt sein. Geistige und körperliche Voraussetzungen sind gegeben.
*In Ausbildungsberufen, in der das Führen von FFZ Bestandteil der Ausbildung ist, kann der Teilnehmer auch jünger sein.
Die Schulung wird in deutscher Sprache durchgeführt
Führerschein-Dokument:
Die Führerscheine (Plasikkarte) werden in der Regel sofort nach erfolgreicher Schulung ausgehändigt. Das Lichtbild erstellen wir selbst.
Wer braucht einen Staplerschein
Alle Arbeitnehmer, die ein führerscheinpflichtiges Flurförderzeug benutzen/fahren möchten.
Welche Stapler/Flurförderzeuge (FFZ) darf ich nach dieser Schulung benutzen.
I.d.R. alle FFZ, wenn man in diese Fahrzeuge hinreichend eingewiesen ist und vom Arbeitgeber eine Fahrbeauftragung besitzt.
Gibt es eine grundsätzliche Gewicht.- oder Größenbegrenzung
nein
Gilt der Staplerschein auch im Ausland
Wenn Sie über eine deutsche Berufsgenossenschaft versichert sind grundsätzlich ja.