Inhouse Staplerschein
Wir kommen in Ihren Betrieb
Wenn Sie einen Stapler oder ein anderes führerscheinpflichtige Flurförderzeug, sowie einen Raum für den theoretischen Unterricht anbieten können, haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt.
Den Rest bringen wir einfach mit.
Wir bieten an:
1- Tagesschulungen (Staplerfahrer mit Fahrpraxis)
2- Tagesschulungen (Staplerfahrer ohne Fahrpraxis), ggf. auch weitere Tage. Abhängig der Teilnehmeranzahl und der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge
Nachschulungen (Wissenauffrischung für Ihre Könner, Jährliche Sicherheitsunterweisung DGUV Regel 100_001 bisher BGV A1 §4
1- Tagesschulungen (Staplerfahrer mit Fahrpraxis)
Ausbildung für Fortgeschrittene (Die Teilnehmer haben schon Fahrerfahrung)
Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (bisher BGV D27) bestimmt in §7 Abs. 1 die folgenden Voraussetzungen. Der Fahrer muß:
-mindestens 18 Jahre alt sein
-sich körperlich und geistig eignen*
*Sinnvollerweise zu ermitteln durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung (nach dem Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 504.25)
Diese Untersuchung ist eine Empfehlung, jedoch keine Pflicht.
Schulungsinhalt
Theorie:
Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
Physikalische Grundlagen
Standsicherheit
Anbaugeräte
Fahrbetrieb
Verfahren von Lasten
Sondereinsätze
Lehrfilm
Theoretische Prüfung
Praktischer Teil:
Tägliche Einsatzprüfung
Stapler stillsetzen
Fahrübungen
Praktische Prüfung
Stufe III :
Betriebsspezifische Ausbildung
Besonderheiten im Umfeld
Verhalten zum Umfeld
Gefahrenquellen
Betriebsanweisungen
Ausgabe der Führerscheine und Zertifikate
2- Tagesschulung
Seminar für Fahranfänger
Die Teilnehmer haben wenig bzw. keine Fahrerfahrung.
Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ (bisher BGV D27) bestimmt in §7 Abs. 1 die folgenden Voraussetzungen. Der Fahrer muß:
-mindestens 18 Jahre alt sein
-sich körperlich und geistig eignen*
*Sinnvollerweise zu ermitteln durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung (nach dem Berufsgenossenschaftlichen Information BGI 504.25).
Diese Untersuchung ist eine Empfehlung, jedoch keine Pflicht.
Schulungsinhalt
Tag 1
Stufe I : Theorie
Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
Physikalische Grundlagen
Standsicherheit
Anbaugeräte
Fahrbetrieb
Verfahren von Lasten
Sondereinsätze
Lehrfilme
Theoretische Prüfung
Tag 2
Stufe I : Praktischer Teil
Tägliche Einsatzprüfung
Stapler stillsetzen
Fahrübungen I
Stufe III : Betriebsspezifische Ausbildung
Besonderheiten im Umfeld
Verhalten zum Umfeld
Gefahrenquellen
Betriebsanweisungen
Fahrübungen II
Praktische Prüfung
Stufe II
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen
Umgang mit speziellen Anbaugeräten
Ausgabe der Führerscheine
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Nachschulung / Sicherheitsunterweisung
Wissenauffrischung für Ihre Könner
Nach der Ausbildung zum Staplerfahrer ist eine regelmäßige Nachschulung empfehlenswert. Dies gilt besonders für die Vollzeit-Staplerfahrer, die jährliche Sicherheitsunterweisung DGUV Regel 100_001 (bisher BGV A1 §4) [1.756 KB] ist jedoch sogar Pflicht.
Nachschulung = Sensibilisierung
Routine verleitet. Stets wiederkehrende Aufgaben werden gerne nicht mehr mit der nötigen Aufmerksamkeit durchgeführt. Risiken werden oft unterschätzt, das Unfallrisiko ist deshalb größer.
Die Nachschulung kann entscheidend zur Schadensverminderung betragen. Der Seminar-Inhalt wird variabel, den Firmen angepaßt, durchgeführt. Dauer ca. 3 - 8 Stunden. Die Teilnahme wird durch ein von uns ausgestelltes Zertifikat belegt.
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Die jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer ist in der DGUV Regel 100_001 festgeschrieben und ist ein wichtiger Bestandteil, der entscheident zur Betriebssicherheit beträgt. Die Durchführung muß schriftlich protokolliert sein. Die Teilnehmer müßen ihre Teilnahme durch ihre Unterschrift beglaubigen.
Anmerkung:
Die Sicherheitsunterweisung wird gem. der Gefährdungsbeurteilung Ihrer jeweiligen Mitarbeiter durchgeführt. Dies wird in der Regel vom Vorgesetzten oder einem entsprechend geschulten Mitarbeiter (interner Sicherheitsbeauftragter) durchgeführt. Natürlich ist es auch möglich "Externe" geschulte Firmen/Personen damit zu beauftragen.