Staplerführerschein für Flurförderzeuge
Begriffe:
Staplerschein oder Gabelstaplerführerschein? Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt:
Wer im Betrieb ein Flurförderzeug bedienen möchte, stößt bei der Suche nach der passenden Qualifikation auf viele verschiedene Begriffe. Ob Staplerschein, Staplerführerschein, Gabelstaplerführerschein oder Führerschein für Flurförderzeuge – im alltäglichen Sprachgebrauch ist damit fast immer genau dasselbe gemeint: Die Berechtigung, einen Gabelstapler oder ein anderes Flurförderzeug sicher zu steuern.
Doch warum gibt es so viele Bezeichnungen und wo liegt der feine Unterschied?
Die Umgangssprache vs. das Fachdeutsch
Die Wörter Staplerschein und Staplerführerschein haben sich im Alltag und in der Berufswelt als feste Begriffe etabliert. Sie sind kurz, knackig und jeder weiß sofort, worum es geht.
Rein rechtlich und offiziell gibt es den Begriff „Führerschein“ in diesem Bereich jedoch gar nicht.
Die Berufsgenossenschaften (DGUV) und Versicherer sprechen im Amtsdeutsch korrekt vom „Fahrausweis für Flurförderzeuge“.
Der feine Unterschied: Gabelstapler vs. Flurförderzeug
Der wichtigste Unterschied liegt im Detail der Geräte:
Gabelstapler (oder umgangssprachlich einfach Stapler) sind die klassischen Neigetechnik-Fahrzeuge mit Hubgerüst und zwei Gabelzinken, die jeder kennt.
Flurförderzeuge ist der übergeordnete Fachbegriff. Zu dieser großen Familie gehören neben den normalen Gabelstaplern auch Hubwagen, Kommissionierer, Schlepper oder Containerstapler.
Was bedeutet das für Ihre Ausbildung?
Egal, unter welchem Namen Sie den Schein am Ende in den Händen halten: Entscheidend ist, dass die Ausbildung nach den strengen Richtlinien der Berufsgenossenschaften – konkret nach der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 – durchgeführt wird. Nur dann ist der Schein rechtssicher, staatlich anerkannt und im gesamten Betrieb gültig.
In unseren Schulungen bereiten wir Sie theoretisch und praktisch perfekt vor, damit Sie und Ihre Mitarbeiter sicher, unfallfrei und zertifiziert durchstarten können – ganz gleich, wie Sie Ihren Schein am Ende nennen!
