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Nachschulung/Sicherheitsunterweisung

Was versteht man unter einer Nachschulung/Sicherheitsunterweisung

Die regelmäßige Sicherheitsunterweisung dient dazu, bereits eingesetzte Staplerfahrer für die sicheren Verhaltensweisen im täglichen Umgang mit Flurförderzeugen zu sensibilisieren und vorhandene Kenntnisse aufzufrischen.
Rechtliche Grundlage sind insbesondere § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1. Die Unterweisung muss bei Bedarf wiederholt werden, mindestens jedoch einmal jährlich, und ist zu dokumentieren.

Die Inhalte werden auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt. Dabei können unter anderem typische Gefährdungen beim Staplerbetrieb, Verkehrswege, Lastaufnahme und Lasttransport, Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Verhalten gegenüber Fußgängern sowie besondere Gefahren im jeweiligen Betrieb behandelt werden. Die DGUV nennt ausdrücklich auch betriebliche und gerätespezifische Gefahren als Bestandteile der Unterweisung.

Wer darf die Unterweisung durchführen?

Die Verantwortung für die Unterweisung liegt beim Unternehmer. Er kann dafür geeignete und entsprechend qualifizierte Personen beauftragen, beispielsweise Vorgesetzte, Betriebsleiter, Meister oder entsprechend qualifizierte externe Fachkräfte. Für eine Staplerunterweisung sollte die unterweisende Person über ausreichende Kenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen verfügen.

Dauer und Dokumentation

Die Dauer einer Sicherheitsunterweisung ist nicht pauschal vorgeschrieben. Sie richtet sich nach den betrieblichen Gefährdungen, den vorhandenen Kenntnissen der Teilnehmer und dem erforderlichen Umfang der Unterweisung. Die Durchführung und die behandelten Inhalte werden dokumentiert und durch die Unterschrift der Teilnehmer bestätigt.

Ideale Ergänzung zur Staplerführerschein-Schulung

Besonders praktisch ist die Kombination mit einer INHOUSE-Staplerführerschein-Schulung: Während neue Fahrer ihre Ausbildung absolvieren, können bereits im Unternehmen eingesetzte Staplerfahrer parallel an der erforderlichen Sicherheitsunterweisung teilnehmen.
So lassen sich Staplerausbildung und jährliche Sicherheitsunterweisung organisatorisch miteinander verbinden, ohne dass für die bereits ausgebildeten Fahrer ein zusätzlicher Schulungstermin erforderlich ist.

Sicherheitsunterweisungen halten Wissen aktuell, sensibilisieren für Gefahren und tragen dazu bei, Unfälle und Sachschäden im täglichen Staplerbetrieb zu vermeiden.
Unfälle vermeiden: Stapler gehören zu den Arbeitsmitteln mit erheblichem Unfallrisiko. Falsches Fahren, zu hohe Geschwindigkeit, ungesicherte Lasten oder eingeschränkte Sicht können schwere Unfälle verursachen.
Kenntnisse auffrischen: Auch erfahrene Fahrer vergessen mit der Zeit Regeln und Sicherheitsmaßnahmen oder entwickeln riskante Gewohnheiten. Betriebliche Besonderheiten berücksichtigen: Jeder Betrieb hat andere Verkehrswege, Lagerbereiche, Gefahrenstellen, Lasten und betriebliche Regelungen. Diese müssen den Fahrern bekannt sein .Verantwortung des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Beschäftigte über die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Rechtliche Absicherung: Die Unterweisung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehören insbesondere Inhalt, Datum, Teilnehmer und die Bestätigung der Teilnehmer. Sicherheitsbewusstsein stärken: Eine regelmäßige Unterweisung macht deutlich, dass sicheres Arbeiten nicht nur bei der Prüfung wichtig ist, sondern im täglichen Betrieb.

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