Einweisung Stufe II
Flurförderzeug-Einweisung – Stufe II
Wichtig: Die Stufe II ersetzt nicht die allgemeine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen. Sie baut auf den vorhandenen Kenntnissen und der entsprechenden Befähigung des Bedieners auf. Zur allgemeinen Ausbildung Stufe I für Flurförderzeuge ist i. d. Regel der "Gabelstapler mit Fahrersitz und Gegengewicht" vorgesehen.
Die Einweisung Stufe II richtet sich an Bediener von Flurförderzeugen, die über die allgemeine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen hinaus für den Einsatz spezieller Flurförderzeuge oder besondere betriebliche Einsatzbedingungen qualifiziert werden sollen.
Im Rahmen der Einweisung werden die Teilnehmer gezielt mit dem jeweiligen Flurförderzeug, seinen besonderen Funktionen und den damit verbundenen Gefährdungen vertraut gemacht. Dabei stehen die sichere Bedienung, die bestimmungsgemäße Verwendung und die betriebsspezifischen Anforderungen im Mittelpunkt.
Die Inhalte werden auf das eingesetzte Fahrzeug und die jeweiligen Arbeitsbedingungen abgestimmt. Dazu gehören insbesondere:
- Besonderheiten und technische Eigenschaften des eingesetzten Flurförderzeugs
- Bedienung und bestimmungsgemäße Verwendung
- spezielle Anbaugeräte und Lastaufnahmemittel
- besondere Einsatzbedingungen und Gefährdungen
- sichere Fahr- und Arbeitsweise
- praktische Übungen am jeweiligen Flurförderzeug
Die Einweisung wird durch eine geeignete und fachkundige Person durchgeführt und dokumentiert. Nach erfolgreicher Einweisung ist der Teilnehmer für den vorgesehenen betrieblichen Einsatz des jeweiligen Flurförderzeugs bzw. der entsprechenden Ausstattung qualifiziert.
