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Häufige Fragen zum Staplerschein

Alles rund um unsere Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen

Führen Sie die Staplerschulung auch in Fremdsprachen durch?

Nein, die Schulung selbst wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Wir bieten Ihnen jedoch einen besonderen Service: Unsere Schulungspräsentation steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung und kann damit auch Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen begleitend zur Schulung zur Verfügung gestellt werden.
Auch die Prüfungsfragen können in verschiedenen Sprachen bereitgestellt werden. Zusätzlich können wir das Handout per E-Mail direkt an den jeweiligen Teilnehmer senden. So kann er die Schulungsunterlagen während des Seminars auf seinem Smartphone, Tablet oder Notebook in seiner gewünschten Sprache verfolgen.

Kann die Schulung direkt bei uns im Unternehmen stattfinden?

Ja. Unsere Staplerschulungen führen wir direkt bei Ihnen im Unternehmen durch.
Dadurch können die Teilnehmer praxisnah an den in Ihrem Betrieb eingesetzten Flurförderzeugen und unter den tatsächlichen betrieblichen Bedingungen geschult werden.
Die Schulungsinhalte können dabei individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt werden.

Wie viele Teilnehmer können an einer Schulung teilnehmen?

Die optimale Gruppengröße hängt jedoch von der Größe der Schulungsraum ab. Jeder Teilnehmer sollte eine Sitzgelegenheit haben. Wir schulen mit einem Beamer, jedoch verwenden wir auch gerne Ihre Präsentationsgeräte, falls vorhanden. Bei einer mehrtägigen Schulung spielt auch die zur Verfügung stehenden Staplern eine wichtige Rolle. Bei größeren Gruppen kann es erforderlich sein, die praktische Ausbildung auf mehrere Tage zu verteilen.
Ein Schulungsraum wäre natürlich ideal, jedoch ist auch ein Aufenthaltsraum, Kantine, Büro oder Ähnliches ebenso geeignet. Die Anzahl der Teilnehmer bestimmt natürlich die Größe des Raumes. Auch in der Werkstatt ist es möglich, allerdings sollten hier eventuelle Lärmpegel berücksichtigt werden. Eine Theorie zwischen laufender Maschinen usw. ist ungünstig, da die Kommunikation hier enorm beeinträchtigt wird.

Welche Stapler müssen für die praktische Ausbildung vorhanden sein?

Für die praktische Ausbildung sollten die im Unternehmen eingesetzten Flurförderzeuge zur Verfügung stehen. Bei 1-Tages Schulungen wird der Stapler erst nachmittags benötigt.
So können die Teilnehmer direkt an den Fahrzeugen geschult werden, die sie später auch im Arbeitsalltag bedienen. Die Stapler müssen sich in einem sicheren und ordnungsgemäßen Zustand befinden und für die praktische Ausbildung geeignet sein.

Staplerschein – Ausbildung und wichtige Fragen

Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer für den Staplerschein erfüllen?

Grundsätzlich müssen Teilnehmer mindestens 18 Jahre alt sein.
Eine Besonderheit bieten wir für 17-jährige Teilnehmer an: Eine Teilnahme an unserer Schulung ist bereits vor dem 18. Geburtstag möglich. Der Fahrausweis wird in diesem Fall mit Gültigkeit ab dem 18. Geburtstag ausgestellt.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Flurförderzeug jedoch nicht selbstständig geführt werden. Für Jugendliche unter 18 gelten besondere Voraussetzungen und Aufsichtspflichten.
Darüber hinaus müssen die Teilnehmer für das Führen von Flurförderzeugen körperlich und geistig geeignet sein. Eine ärztliche Bescheinigung benötigen wir nicht.

Müssen Teilnehmer eine G25-Untersuchung bzw. arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung vorweisen?

Eine G25-Untersuchung ist keine generelle Voraussetzung für die Teilnahme an einer Staplerschulung bzw. für den Erwerb des Fahrausweises.
Die körperliche und geistige Eignung zum sicheren Führen von Flurförderzeugen muss jedoch gegeben sein. Nach den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 68 sollte die körperliche Eignung durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt werden, wenn dies aufgrund der Tätigkeit erforderlich ist. Eine ärztliche Untersuchung ist somit nicht verpflichtend aber empfohlen.
Die früher bekannte „G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ ist heute nicht mehr als eigenständiger DGUV-Grundsatz mit dieser Nummer geführt. Die bisherigen DGUV-Grundsätze wurden durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst. Die entsprechende Empfehlung trägt heute die Bezeichnung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (E FSÜ).
Ob eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von der konkreten Tätigkeit und den betrieblichen Gegebenheiten ab. Die Beurteilung sollte durch den Arbeitgeber bzw. die zuständige Betriebsärztin oder den zuständigen Betriebsarzt erfolgen. Die DGUV-Empfehlungen selbst sind nicht rechtsverbindlich.

Wie lange dauert die Staplerschulung?

Wir bieten sowohl 1-Tagesschulungen als auch 2-Tagesschulungen an.
Bei der 1-Tagesschulung werden theoretische und praktische Ausbildung sowie die Prüfung innerhalb eines Tages durchgeführt. Diese Variante eignet sich insbesondere für Teilnehmer, die bereits über ausreichende Fahrpraxis mit Flurförderzeugen verfügen.
Die 2-Tagesschulung bietet mehr Zeit für die praktische Fahrpraxis. Sie ist daher besonders für Teilnehmer geeignet, die noch wenig oder keine Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen haben.
Bei größeren Teilnehmergruppen oder besonderen betrieblichen Anforderungen kann sich die praktische Ausbildungszeit entsprechend verlängern.
Die Qualifizierung orientiert sich an den Anforderungen des DGUV Grundsatzes 308-001.

Welche Flurförderzeuge (Stapler) dürfen mit dem Staplerschein gefahren werden?

Der klassische Staplerschein (allgemeine Qualifizierung "Stufe I") wird in der Regel auf einem Gabelstapler, beispielsweise einem Frontstapler, erworben.
Die Qualifizierung berechtigt jedoch nicht automatisch zum Führen jedes Flurförderzeugs. Für bestimmte Bauarten und spezielle Flurförderzeuge kann eine zusätzliche Qualifizierung (Stufe II) erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise Schubmaststapler, Seitenstapler oder Dreiseitenstapler.
Auch besondere Anbaugeräte können eine zusätzliche Qualifizierung erfordern.
Welche Flurförderzeuge tatsächlich gefahren werden dürfen, hängt außerdem von der betrieblichen Beauftragung ab. Der Arbeitgeber muss die Beauftragung schriftlich erteilen und dabei festlegen, für welche Flurförderzeuge sie gilt.
Sie benötigen eine Zusatzqualifizierung (Stufe II) für einen bestimmten Staplertyp? Sprechen Sie uns gerne an – wir können die entsprechende Qualifizierung direkt bei Ihnen im Unternehmen durchführen.

Gilt der Staplerschein auch außerhalb Deutschlands?

Der deutsche Staplerfahrerausweis gilt nicht automatisch in anderen Ländern.
Anders als beim Führerschein für den Straßenverkehr gibt es für Staplerfahrerausweise keine allgemeine internationale bzw. europaweite Anerkennung.
Ob ein in Deutschland erworbener Staplerfahrerausweis im jeweiligen Ausland anerkannt wird, hängt von den gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes ab.
Wenn Sie einen Staplerfahrer für einen Einsatz im Ausland benötigen, empfehlen wir, vor dem Einsatz zu prüfen, welche Qualifikation und welcher Nachweis im jeweiligen Land erforderlich sind.

Muss der Staplerschein regelmäßig erneuert werden?

Nein. Der Staplerfahrausweis selbst muss grundsätzlich nicht regelmäßig erneuert werden.
Wichtig ist jedoch, dass Staplerfahrer regelmäßig unterwiesen werden – mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung muss sich auf die Gefährdungen und die betrieblichen Gegebenheiten beziehen und ist entsprechend zu dokumentieren.
Eine erneute Ausbildung oder Nachschulung kann darüber hinaus erforderlich bzw. sinnvoll sein, wenn sich beispielsweise die Einsatzbedingungen ändern, ein anderes Flurförderzeug eingesetzt wird oder besondere betriebliche Situationen dies erfordern.
Die Nachschulungen oder "Jährliche Sicherheitsunterweisungen" werden in der Regel intern durchgeführt.
Wir unterstützen Sie gerne und führen bei Bedarf solche Nachschulungen und jährlichen Sicherheitsunterweisungen direkt bei Ihnen im Unternehmen durch.

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